Teilnahme

(1) Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule Mölln-Breitenfelde ist offen und für jede Person zugänglich. Die Volkshochschule ist berechtigt, die Teilnahme von besonderen Bedingungen abhängig zu machen.

(2) Die für die Teilnahme an den Veranstaltungen zu zahlenden Entgelte werden durch eine Tarifordnung geregelt

(3) Die Kursteilnehmer/innen haben sich in den Kursen den Unterrichtszielen entsprechend förderlich zu verhalten. Sie haben alles zu unterlassen, was den Zielen der Kurse sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.

(4) Die Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel sind pfleglichzu behandeln.

(5) Soweit für die Unterrichtsräume besondere Benutzungsordnungen gelten, sind sie von den Kursteilnehmern/innen zu beachten und einzuhalten.

(6) Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstoßen, können von der Leitung der Volkshochschule Mölln-Breitenfelde zeitweise oder ständig von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann Beschwerde in der Stadtverwaltung Mölln eingelegt werden.

(7) Im Falle des Ausschlusses von der Kursteilnahme wird das Teilnehmerentgelt nicht erstattet.

Anmeldeverfahren

- Anmeldung per Telefon unter + 49 45 42 - 8 96 60
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle oder Anrufbeantworter

- Anmeldung per Telefax unter + 49 45 42 - 500
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. 

- Anmeldung per Post:  Volkshochschule Mölln - Breitenfelde  -  Wasserkrüger Weg 16,  23879 Mölln
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. 

- Anmeldung per E-Mail: anmeldung(at)vhs-moelln-brf.de 
Bitte geben Sie die in der Email folgende Daten an: Name,Vorname, Adresse, Telefon

- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
vebindliche Anmeldung

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Teilnahmeentgelt und Zahlung

(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Volkshochschule Mölln-Breitenfelde (Programm, Aushang, Webauftritt, Preisliste etc.).
(2) Alle Veranstaltungen der Volkshochschule Mölln-Breitenfelde sind entgeltpflichtig. Entstehende Materialkosten (Bücher, Arbeitsmaterial usw. ) sind zusätzlich zu den Hörerentgelten zu entrichten.
(3) Die Entgelte sind nach schriftlicher Aufforderung innerhalb von 14 Tagen auf eines der Konten der Stadtkasse einzuzahlen. Einzelveranstaltungen sind bis 10 Tage vor Beginn auf das Konto der Volkshochschule zu entrichten
(4) Eine vorzeitige Beendigung oder Abbruch der Veranstaltung hebt die Zahlungsverpflichtung nicht auf.

Entgeltermäßigung

Folgende Personen können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung einen Antrag auf eine 50%ige Ermäßigung des Entgelts stellen, sofern die Veranstaltung eine Ermäßigung vorsieht:

  • Schüler/innen, Auszubildende,
  • Studierende,
  • Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges, soziales oder ökologisches Jahr ableisten,
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeldberechtigte.

Ermäßigungen müssen für jedes Semester neu beantragt werden. Eine rückwirkende Gewährung erfolgt nicht.

Rücktritt

Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung.

Organisatorisches

Die Volkshochschule Mölln-Breitenfelde kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

Die Volkshochschule Mölln-Breitenfelde kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Volkshochschule Mölln-Breitenfelde nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.

Es gilt im Übrigen die Tarifordnung der vhs Mölln-Breitenfelde vom 27.10.2022

 

Haftung

(1) Die Benutzung der Unterrichtsräume einschließlich aller Anlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Unfall- und Sachdeckungsschutz bestehen nur entsprechend den Bestimmungen der Schaden regulierenden Stelle. Darüber hinaus ist jegliche Haftung der Stadt Mölln bzw. des Amtes
Breitenfelde - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Geld- oder Wertgegenstände sowie Fahrzeuge nebst Inhalt auf den Abstellplätzen vor den Unterrichtsgebäuden.
(2) Die Kursteilnehmer/innen haben für alle Schäden, die durch ihr Verschulden verursacht werden, aufzukommen.
(3) Ungeachtet dieser Absätze gelten die Haftungsbestimmungen der die Unterrichtsräume betreffenden Benutzungsordnungen.

Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,-- € erhoben. ES besteht dann aber kein Anspruch.

 

Es gilt die Satzung der vhs Moelln - Breitenfelde vom 27.10.2022